Maschinenverordnung 2027: Was Maschinenbauer jetzt wissen müssen
Stand: Juni 2026
Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die neue Maschinenverordnung (MVO) die jahrzehntealte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – unmittelbar und europaweit einheitlich. Sie bringt echte inhaltliche Neuerungen: Cybersecurity wird zur Herstellerpflicht, KI-Systeme sind ausdrücklich erfasst, und digitale Betriebsanleitungen sind neu geregelt. Wer nicht handelt, riskiert die CE-Kennzeichnung zu verlieren.
Was ist die neue Maschinenverordnung?
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist das neue europäische Regelwerk für Maschinenhersteller, Importeure, Händler und Betreiber. Sie ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ohne Übergangsfrist – ab 20. Januar 2027 gilt ausschließlich die MVO.
| Merkmal | Details |
| Stichtag | 20. Januar 2027 |
| Ersetzt | Maschinenrichtlinie 2006/42/EG |
| Gilt für | Maschinenhersteller, Importeure, Händler, Betreiber bei wesentlicher Veränderung |
| Koexistenzperiode | Keine – ab Stichtag gilt ausschließlich die MVO |
Was ändert sich konkret bei der Maschinenverordnung?
Cybersicherheit wird zur Herstellerpflicht
Ohne ein Industrial-Security-Konzept gibt es ab 2027 keine CE-Kennzeichnung mehr. Maschinen mit digitalen Schnittstellen oder Netzwerkanbindung müssen nachweislich gegen unbefugten Zugriff und Manipulation geschützt sein.
Tipp: Wer die Anforderungen des Cyber Resilience Act (CRA) konsequent umsetzt, erfüllt damit in vielen Fällen bereits die Cybersecurity-Anforderungen der MVO.
KI und autonome Systeme sind ausdrücklich erfasst
Selbstlernende oder KI-gestützte Maschinenkomponenten unterliegen klaren Anforderungen. Wer entsprechende Systeme verbaut, muss deren Verhalten dokumentieren und beherrschbar machen.
Digitale Betriebsanleitungen – erlaubt, aber geregelt
Anleitungen dürfen künftig digital bereitgestellt werden – mit neuen Anforderungen an Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Format. Hersteller müssen die digitale Betriebsanleitung mindestens 10 Jahre nach Auslieferung verfügbar halten.
Wesentliche Veränderung – neu definiert
Die MVO definiert erstmals klar, wann eine Veränderung einer Maschine als „wesentlich“ gilt. Wer eine Maschine wesentlich verändert, übernimmt alle Herstellerpflichten – auch durch reine Software-Änderungen.
Strengere Konformitätsbewertung für Hochrisikomaschinen
Für bestimmte Maschinenkategorien sind externe Prüfstellen zwingend einzubeziehen – eine Selbsterklärung reicht dann nicht mehr.
Wer fällt unter die Maschinenverordnung?
- Maschinenhersteller (OEM) – unabhängig vom Unternehmenssitz
- Sondermaschinenbauer und Systemintegratoren
- Importeure von Maschinen aus Drittstaaten
- Händler, die Maschinen auf dem EU-Markt bereitstellen
- Betreiber, die Maschinen wesentlich verändern – sie werden damit zum Hersteller
Was Sie jetzt tun sollten
- Betroffenheitsanalyse: Welche Ihrer Maschinen fallen unter die MVO?
- Gap-Analyse: Wo weichen Ihre aktuellen Prozesse von den neuen Anforderungen ab?
- Security-Risikobeurteilung: Haben Sie ein Industrial-Security-Konzept für Ihre Maschinen?
- Dokumentation prüfen: Sind Ihre technischen Unterlagen und Betriebsanleitungen MVO-konform?
- KI-Anforderungen klären: Nutzen Sie KI-Komponenten in Ihren Maschinen?
- Digitale Betriebsanleitungen vorbereiten: Wie werden Sie diese bereitstellen und 10 Jahre verfügbar halten?
Wir unterstützen Sie bei der MVO-Compliance
Die ROTH Steuerungstechnik GmbH begleitet Sie auf dem Weg zur Compliance:
- Betroffenheitsanalyse und Gap-Analyse
- Risikobeurteilung nach MVO inkl. Industrial-Security-Analyse
- Cybersicherheits-Risikobeurteilung (TARA) nach IEC 62443
- Erstellung technischer Dokumentation und EU-Konformitätserklärung
- Beratung zu digitalen Betriebsanleitungen und deren Verwaltung
Sprechen Sie uns an – für eine erste Einschätzung, ob und wie die MVO Ihr Unternehmen betrifft.
Hinweis: Wer Maschinen mit digitalen Schnittstellen herstellt, fällt auch unter den Cyber Resilience Act (CRA) 2027. Lesen Sie unseren Artikel zum CRA, um beide Anforderungen optimal zu kombinieren und Ressourcen zu sparen.
Stand: Juni 2026. Alle Angaben basieren auf der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.