EU-Verordnungen 2027: Maschinensicherheit und Cybersecurity – Das müssen Sie jetzt wissen
Ab 2027 verschärft die EU die Anforderungen an Maschinensicherheit und Cybersecurity – mit weitreichenden Folgen für Hersteller, Integratoren und Betreiber von Automatisierungsanlagen. Zwei zentrale Verordnungen werden verbindlich und erfordern bereits jetzt umfassende Anpassungen. Wer vernetzte Maschinen entwickelt oder betreibt, ist doppelt betroffen.
Zwei Verordnungen, eine Deadline
Die regulatorische Herausforderung kommt aus zwei Richtungen:
Der Cyber Resilience Act (CRA) regelt ab 11. Dezember 2027 die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen – Hard- und Softwarekomponenten mit Netzwerk-, Internet- oder Datenverbindung (Feldbusse, Gateways, Service-Schnittstellen). Wichtig: Die Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle tritt bereits am 11. September 2026 in Kraft.
Die neue Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230 ersetzt ab 20. Januar 2027 die bisherige Maschinenrichtlinie. Sie schreibt Cybersicherheitsmaßnahmen, KI-Systeme und digitale Dokumentation verbindlich vor. Alte CE-Zertifikate reichen dann nicht mehr aus.
Wer vernetzte Maschinen herstellt, fällt unter beide Verordnungen gleichzeitig.
Was muss jetzt geschehen?
Die Zeit bis 2027 ist knapper, als viele denken. Folgende Maßnahmen lassen sich nicht kurzfristig umsetzen:
- Risikobeurteilungen für Cybersecurity und KI-Systeme
- Technische Dokumentationen nach neuer Norm
- Sicherheitsarchitekturen für vernetzte Komponenten
- Cybersecurity Product Lifecycle Management Systems (CPLMS) – ein strukturiertes Sicherheitsmanagementsystem, das frühzeitig etabliert werden muss
Lösungsorientierte Unterstützung
ROTH bietet ganzheitliche Unterstützung bei der Umsetzung beider Verordnungen – von der Betroffenheitsanalyse über technische Dokumentation bis zur Konformitätserklärung. Erfahren Sie auf unseren Themenseiten mehr über:
- Die Anforderungen des Cyber Resilience Act und Compliance-Regulatorik
- Die neue Maschinenverordnung und digitalisierte Produktionsprozesse
Unsere Spezialisten aus Billigheim-Sulzbach unterstützen Automatisierer, Maschinenhersteller und Industriebetriebe deutschlandweit – und weltweit – bei der effizienten Umsetzung.
Fazit
Die neuen EU-Verordnungen sind keine optionalen Richtlinien – sie sind verbindliches Recht ab 2027. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Marktzugangsverbote und Bußgelder. Der Aufwand ist erheblich, aber managebar, wenn die Vorbereitung strukturiert und frühzeitig beginnt.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Betroffenheitsanalyse: